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Aktuelle Informationen zur Europawahl

Bekanntmachungen

Bekanntmachung für Unionsbürger

Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger)

zur Europawahl in der Bundesrepublik Deutschland

Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag

1.  die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen,
2.  das 16. Lebensjahr vollendet haben,
3.  seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union1) eine Wohnung innehaben oder sich mindestens seit dieser Zeit sonst gewöhnlich aufhalten (auf die Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in den genannten Gebieten angerechnet),
4.  weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausgeschlossen sind,
5.  in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden.

Einem Antrag, der erst nach dem 19. Mai 2024 bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs. 2 der Europawahlordnung).

Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999, am 13. Juni 2004, am 7 Juni 2009, am 25. Mai 2014 oder am 26. Mai 2019 in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben angegebenen 19. Mai 2024 (21. Tag vor der Wahl) gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie hier erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.

Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können bei den Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.

Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist unter anderem Voraussetzung, dass Sie am Wahltag

1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit den Wahlvorschlägen ist eine Versicherung an Eides statt abzugeben über das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen für die aktive oder passive Wahlteilnahme.

Deutsche im Ausland

Informationen des Bundeswahlleiters zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende und nicht in Deutschland gemeldete Staatsbürger finden Sie unter 

Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin (externer Link)

Allgemeine Informationen

Informationen des Landeswahlleiters

Unter Europawahlen (bayern.de) (externer Link) stellt der Landeswahlleiter Bayern Informationen zur Europawahl zur Verfügung.

Hier finden Sie auch Rechtsgrundlagen, die Mitglieder des Europäischen Parlaments, sowie ab den Wahltag Veröffentlichungen zum amtlichen Ergebnis.

Unter https://www.statistik.bayern.de/mam/wahlen/europawahlen/euw24_musterstimmzettel_normal_repr%C3%A4.pdf (externer Link) gibt es den Musterstimmzettel.   

Informationen der Gemeindeverwaltung

Am Sonntag dem 09. Juni 2024 finden von 8 - 18 Uhr die Wahlen zum Europäischen Parlament in Deutschland statt.

Zur Europawahl gibt es in Schwindegg drei Stimmbezirke / Wahllokale sowie zwei Briefwahlbezirke / Auszählräume. Bitte beachten Sie ihre Wahlbenachrichtigung!

  • Wahlbezirk 01 Schule Schwindegg, Schulstraße 11
  • Wahlbezirk 02 Rathaus Sitzungssaal, Mühldorfer Straße 54
  • Wahlbezirk 03 Altes Schulhaus / Schützenheim Wörth, Wörth 30
  • Briefwahl 11 Bürgerhaus Schwindegg, Am Schloss 8
  • Briefwahl 12 Bürgerhaus Schwindegg, Am Schloss 8


Die Wahlbenachrichtigungen müssen bis zum 19. Mai zugegangen sein. Der Versand in Schwindegg erfolgte am 06. Mai.
Briefwahlunterlagen / Wahlscheine erhalten Sie im Rathaus, sobald die Stimmzettel verteilt sind, dies geschieht voraussichtlich am Mittwoch, 07. Mai.

Über den Barcode auf ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie per Smartphone ihre Briefwahlunterlagen / Wahlschein beantragen. 

Im Rathaus können Sie ab dem 10. Mai 2024 in der dort aufgestellten Wahlkabine ihre Stimme zur Europwahl abgeben und ihren Wahlbrief in die Urne legen. 

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.